Einkommensteuer - Immobilien

Hessen erhöht zum 1. August 2014 die Grunderwerbsteuer von 5% auf 6%.
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Eine Erbengemeinschaft kann als sebstständiger Rechtsträger auch grunderwerbsteuerpflichtig werden.
Für die Aufteilung des Kaufpreises in die Anteile für Grund und Boden sowie für das Gebäude hat das Bundesfinanzministerium jetzt eine Arbeitshilfe veröffentlicht.
Allein eine Vorplanung durch den Verkäufer führt nicht dazu, dass auch auf die später zu errichtende Immobilie Grunderwerbsteuer anfällt.
Für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gelten jetzt neue Regeln. Während neue Wohnfläche jetzt gefördert wird, ist der Schornsteinfeger nur noch eingeschränkt abziehbar.
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Fassung seiner Vorgaben für die Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Minijobs veröffentlicht.
Auch die Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft kann zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen, wenn dabei die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird.
Ein Mietverhältnis kann auch als Tauschgeschäft realisiert werden. Zwischen Ehegatten wird ein solches Mietverhältnis aber nur akzeptiert, wenn es einem Fremdvergleich standhält.
Dass das Gesetz einen Vorrang des Flächen- vor dem Umsatzschlüssel bei der Vorsteueraufteilung eines nur teilweise steuerpflichtig vermieteten Gebäudes vorschreibt, ist konform mit EU-Recht.